Kostenübernahme

Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte haben bei Vorliegen einer psychischen Störung mit Krankheitswert Anspruch auf die Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung durch die Krankenkasse. 

Privat versicherte Patienten können die Kosten nach einer Kostenübernahmeerklärung mit der Privaten Krankenkasse und ggf. Beihilfe abrechnen. Die Honorierung für medizinische und psychotherapeutische Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kostenerstattung hängt aber immer von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer privaten Versicherung abgeschlossen haben. Bitte informieren Sie sich vor Antritt einer Psychotherapie bei Ihrer Kasse, ob und in welchem Umfang diese die Kosten für die Behandlung übernimmt.


Sie können aber auch als Selbstzahler die Kosten übernehmen. Auch in diesem Fall bemisst sich die erbrachte Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Share by: